| |
Zur Neuregelung der §§ 45a+b SGB XI:
Das Pflege-Erweiterungsgesetz hat zum 01.07.2008 Teile des SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) geändert.
Im Bereich der zusätzlichen Betreuungsleistungen wurden erhebliche Verbesserungen für Versicherte vorgenommen.
Von diesen Verbesserungen profitieren erstmals auch Personen ohne Pflegestufe.
Personen mit einem erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf können ab 01.07.2008 zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse ersetzt die entstehenden Kosten bis monatlich 100,-- EUR (Grundbetrag) oder 200,-- EUR (erhöhter Betrag).
Diese Beträge können z.B. zur Finanzierung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten der Lebenshilfe (Kurse, Clubs, Einzelangebote, Ferienmaßnahmen) verwendet werden. Fahrt- und Verpflegungskosten in Zusammenhang mit diesen Angeboten sind ebenfalls erstattungsfähig.
Bitte reichen Sie die Rechnung nach Bezahlung an die Lebenshilfe bei Ihrer Pflegekasse zur Erstattung ein. Die Einreichung kann im Gegensatz zu früher sofort erfolgen, es muss nicht mehr bis zum Jahresende gewartet werden.
Nicht verbrauchte Beträge für zusätzliche Betreuungsleistungen werden automatisch auf das erste Halbjahr des folgenden Jahres übertragen. Wird der auf das folgende Kalenderhalbjahr übertragene Leistungsanspruch dann nicht ausgeschöpft, verfällt dieser Anspruch.
Für 2008 stehen für das erste Halbjahr die vollen 460,-- EUR zur Verfügung, für das zweite Halbjahr entsprechend 600,-- EUR oder 1.200,-- EUR.
Personen, die bislang 460,-- EUR für zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten haben, erhalten ohne Antrag zukünftig 100,-- EUR im Monat.
Der Medizinische Dienst (MDK) prüft auf Antrag die Anspruchsvoraussetzungen, beispielsweise ob der erhöhte Betrag gewährt werden kann.
Beratung und weitere Auskünfte erhalten Sie in der
Geschäftsstelle der Lebenshilfe Ludwigsburg (0 71 41/ 90 30 28)
oder der
Freizeiteinrichtung (0 71 41/ 92 78 31)
|
|